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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Rechtliche Stellung von ICH-PARKE-BILLIGER - Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1a)
Unter der Internetseite www.ICH-PARKE-BILLIGER.de vermittelt die SOFTPUNK GmbH (nachfolgend: „ ICH-PARKE-BILLIGER“) Parkplatz- und Flughafentransferleistungen, die von verschiedenen auf der Internetseite gelisteten Parkplatzanbietern (nachfolgend: „ Parkplatzanbieter“) angeboten werden. ICH-PARKE-BILLIGER bietet diese Parkplatz- und Flughafentransferleistungen Ihnen (nachfolgend: „Kunde“ genannt) nicht selbst an, sondern lediglich die Vermittlung.
1b)
ICH-PARKE-BILLIGER ist ausschließlich Vermittler der von den Parkplatzanbietern angebotenen Leistungen. ICH-PARKE-BILLIGER ist bezüglich der vom Kunden gebuchten Leistung nicht selbst zur Leistungserbringung verpflichteter Vertragspartner. ICH-PARKE-BILLIGER ist ferner nicht Reiseveranstalter im Sinne des BGB.
2. Anzuwendende Vorschriften
2a)
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ICH-PARKE-BILLIGER finden für den zustande gekommenen Vermittlungsvertrag diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, hilfsweise die Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung nach dem BGB und im Übrigen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
2b)
Auf das Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem vermittelten Parkplatzanbieter finden dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Übrigen die für das entsprechende Vertrags- und Rechtsverhältnis geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Mit Buchung akzeptieren die Kunden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Parkplatzanbieters. Diese sind auf der Internetseite des jeweiligen Parkplatzanbieters einzusehen sowie im Rahmen der Profilinformationen des Parkplatzanbieters auf der Internetseite von ICH-PARKE-BILLIGER bei den einzelnen Parkplatzanbietern aufgeführt.
2c)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie deutsche gesetzliche Vorschriften gelten nicht, sofern in auf das Vertragsverhältnis mit dem Kunden anwendbaren internationalen Vorschriften unabdingbare abweichende Regelungen enthalten sind oder soweit sich nach solchen Vorschriften der Kunde, der Angehörige eines Mitgliedstaates der EU ist, auf für ihn günstigere Vorschriften seines Wohnsitzlandes berufen kann.
3. Abschluss des Vermittlungsvertrages mit ICH-PARKE-BILLIGER und Vertragsabschluss mit dem Parkplatzanbieter
3a)
Für die Buchung, die mündlich (z.B. beim Partner), telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
- Mit der Annahme des Buchungsauftrages kommt zwischen dem Kunden und ICH-PARKE-BILLIGER ein Vermittlungsvertrag zu Stande. Die Erteilung des Auftrages durch den Kunden sowie die Annahme des Auftrages durch ICH-PARKE-BILLIGER unterliegen keinem bestimmten Formerfordernis.
- Der Kunde ist an seinen Auftrag in der Form gebunden, dass ICH-PARKE-BILLIGER das in dem Auftrag liegende Vertragsangebot an den Parkplatzanbieter der jeweiligen Leistung als dessen Empfangsbote entgegennimmt.
- Mit der Annahme des Auftrages durch ICH-PARKE-BILLIGER unterbreitet der Kunde demnach dem jeweiligen Parkplatzanbieter ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages über die gebuchte Leistung. An dieses Angebot sowie den entsprechenden Vermittlungsauftrag ist der Kunde, soweit eine andere Bindungsfrist nicht ausdrücklich vereinbart ist, drei Werktage gebunden.
- Weicht die Buchungsbestätigung, welche ICH-PARKE-BILLIGER als Bote des jeweiligen Parkplatzanbieters an den Kunden übermittelt vom Auftrag des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot des betreffenden Parkplatzanbieters vor. Der betreffende Parkplatzanbieter ist an dieses neue Angebot für die Dauer von zehn Tagen gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zu Stande, soweit der Kunde das Angebot durch ausdrückliche Erklärung oder konkludent durch Leistung von Anzahlung und/oder Restzahlung oder durch Inanspruchnahme der Leistung annimmt.
3b)
Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr) erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
- Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung auf der Internetseite erläutert.
- Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
- Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
- Soweit der Vertragstext von ICH-PARKE-BILLIGER im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
- Mit Betätigung des Buttons "Zahlungspflichtig Buchen“ erteilt der Kunde ICH-PARKE-BILLIGER den verbindlichen Vermittlungsauftrag. Der Kunde ist an seinen Vermittlungsauftrag in der Form gebunden, dass ICH-PARKE-BILLIGER das in der Buchung liegendes Vertragsangebot an den Parkplatzanbieter der jeweiligen Leistung als dessen Empfangsbote entgegennimmt.
- Dem Kunden wird der Eingang seines Buchungs- und Vermittlungsauftrag unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
- Die Erteilung des Buchungs- und Vermittlungsauftrags durch Betätigung des Buttons "Zahlungspflichtig Buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages mit dem jeweiligen Parkplatzanbieter. Der Parkplatzanbieter ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
- Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung zu Stande, welche ICH-PARKE-BILLIGER über die Internetseite www.ICH-PARKE-BILLIGER.de als Erklärungsbote des jeweiligen Parkplatzanbieters dem Kunden übermittelt.
- Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons "Zahlungspflichtig Buchen“ und dem dadurch erteilten Buchungs- und Vermittlungsauftrag durch sofortige Darstellung dieser Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Vertrag mit dem jeweiligen Parkplatzanbieter mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Kunden an dessen Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Vertrages mit dem jeweiligen Parkplatzanbieter ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. ICH-PARKE-BILLIGER wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail oder E-Mail-Anhang übermitteln. Eine Übermittlung per Post oder Fax ist nur besonderen Fällen vorbehalten, die durch ICH-PARKE-BILLIGER bestimmt werden.
3c)
Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher ist ausgeschlossen, da die Parkplatzbuchung sich auf einen bestimmten Zeitraum bezieht (§312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
3d)
ICH-PARKE-BILLIGER ist berechtigt, dem Kunden an dessen im Rahmen der Parkplatzreservierung angegebene Email-Adresse alle für die Buchungsabwicklung relevanten Informationen zu senden, wie z.B. Buchungsbestätigung. Diese Einwilligung durch den Kunden umfasst ebenso Mailings zu Rabatt- und Parkplatzaktionen als auch nach Abschluss der Buchung eine Bewertungsaufforderung durch ICH-PARKE-BILLIGER und dem Ratingportal Trustpilot. Es handelt sich hierbei nicht um klassische Newsletter, für welche eine gesonderte Newsletteranmeldung notwendig ist. Sollte ein Kunde Mailings nach Abschluss seiner Parkplatzreservierung nicht erhalten wollen, ist dies durch den Kunden ICH-PARKE-BILLIGER gegenüber anzuzeigen.
4. Allgemeine Vertragsverpflichtungen von ICH-PARKE-BILLIGER
4a)
ICH-PARKE-BILLIGER wird zwar als Vermittler tätig, hat aber nicht die Stellung eines Reiseveranstalters. Demgemäß trifft ICH-PARKE-BILLIGER keine Verpflichtung zur Beratung, zur Aufklärung oder zu sonstigen Hinweisen, Maßnahmen oder Beschaffungen betreffend z. B. die Leistungsfähigkeit und Bonität des vermittelten Parkplatzanbieters.
4b)
Die vertragliche Leistungspflicht von ICH-PARKE-BILLIGER besteht nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Vornahme der zur Durchführung des Vermittlungsauftrags notwendigen Handlungen entsprechend dem Buchungsauftrag des Kunden, sowie der Abwicklung der Buchung, insbesondere der Übergabe der Buchungsunterlagen, soweit diese nicht nach dem mit dem jeweils vermittelten Parkplatzanbieter getroffenen Vereinbarung direkt dem Kunden übermittelt werden.
4c)
Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften zu den vermittelten Leistungen selbst haftet ICH-PARKE-BILLIGER im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet ICH-PARKE-BILLIGER nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
5. Bezahlung
5a)
ICH-PARKE-BILLIGER bietet im Rahmen des Online-Buchungsformulars verschiedene Zahlungsmöglichkeiten an, aus denen der Kunde am Ende seiner Buchung wählen kann und an die er nach Betätigen des Buttons „ Zahlungspflichtig Buchen“ unabänderbar gebunden ist. Neben der Bezahlung mittels Bargeld beim Parkplatzanbieter, kann sich der Kunde für die Bezahlung über den Online-Bezahldienst PayPal oder die Zahlung mittels Kreditkarte entscheiden.
5b)
Soweit der Kunde auf dem Online-Buchungsformular der Internetseite www.ICH-PARKE-BILLIGER.de sich für die Zahlung mittels PayPal entscheidet, wird er nach Betätigen des Buttons „Zahlungspflichtig Buchen“ auf die Internetseite von PayPal weitergeleitet. Dort muss sich der Kunde mit seinen Zugangsdaten einloggen und nach Überprüfung des Zahlbetrags den Button „Zahlen“ bestätigen. Der Zahlbetrag wird vollständig dem PayPal-Konto des Parkplatzanbieters gutschrieben. Zahlungen im Verhältnis zwischen Kunde und ICH-PARKE-BILLIGER finden nicht statt.
5c)
Entscheidet sich der Kunde auf der Internetseite www.ICH-PARKE-BILLIGER.de für die Bezahlung mittels Kreditkarte, wird er nach Betätigen des Buttons „ Zahlungspflichtig Buchen“ ebenfalls auf die Internetseite von PayPal weitergeleitet. Dort wählt er - ohne sich bei PayPal einloggen zu müssen - die Bezahlung mittels Kreditkarte aus und bestätigt nach Eingabe seiner Kreditkartendaten die Zahlung. Auch in diesem Fall schreibt PayPal den vollständigen Zahlbetrag dem PayPal-Konto des Parkplatzanbieters gut. Zahlungen im Verhältnis zwischen Kunde und ICH-PARKE-BILLIGER finden nicht statt.
5d)
Der Kunde ist bei Bezahlung mittels PayPal oder Kreditkarte verpflichtet, sofort zahlungsfällig mit Zugang der Buchungsbestätigung den Gesamtpreis der vermittelten Leistungen an den Parkplatzanbieter zu bezahlen.
5e)
Soweit der Kunde im Rahmen seiner Buchung die Zahlung mittels Bargeld ausgewählt hat, ist der in der Buchungsbestätigung bestätigte Gesamtpreis der vermittelten Leistungen am Tag der Anreise beim Parkplatzanbieter diesem gegenüber in bar zu zahlen.
5f)
Die Vermittlung durch ICH-PARKE-BILLIGER ist für den Kunden kostenfrei. Es werden demnach für die Vermittlungsleistungen von ICH-PARKE-BILLIGER gegenüber dem Kunden keinerlei Gebühren oder Bearbeitungsentgelte erhoben. Allein der Parkplatzanbieter zahlt aufgrund gesonderter Vereinbarung zwischen ihm und ICH-PARKE-BILLIGER eine Vermittlungsprovision an ICH-PARKE-BILLIGER.
6. Buchungsunterlagen
6a)
Den Kunden trifft die Pflicht, Vertrags- und Buchungsunterlagen, die dem Kunden durch ICH-PARKE-BILLIGER ausgehändigt wurden, auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
6b)
Der Kunde ist verpflichtet, ICH-PARKE-BILLIGER über dem Kunden erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so kann eine Schadensersatzverpflichtung von ICH-PARKE-BILLIGER bezüglich eines hieraus dem Kunden entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung von ICH-PARKE-BILLIGER entfällt vollständig, soweit die in 7a) bezeichneten Umstände für ICH-PARKE-BILLIGER nicht erkennbar waren oder sein konnten.
7. Rücktritt und Umbuchung des Vermittlungsvertrages
7a)
Es wird darauf hingewiesen, dass ICH-PARKE-BILLIGER ausschließlich Verträge über solche Leistungen (Parkplatzmiete und Flughafentransfer) vermittelt, für die im Hinblick auf die vom Parkplatzanbieter geschuldete Leistung und den entsprechenden anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (Mietvertrag, Werkvertrag) kein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass bei allen Verträgen über die von ICH-PARKE-BILLIGER ermittelten Leistungen, wie auch bezüglich des Vermittlungsvertrages mit ICH-PARKE-BILLIGER selbst, nach den gesetzlichen Bestimmungen über den Fernabsatzvertrag kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht (§312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
7b)
Der vermittelte Parkplatzanbieter räumt dem Kunden jedoch ein vertragliches Rücktrittsrecht nach Maßgabe folgender Vorschriften ein. Ein Stornierungsrecht besteht nicht, sofern bei der vermittelten Leistung ausdrücklich ausgeschrieben ist, dass es nicht stornierbar ist. Hier ist eine Stornierung ausgeschlossen. Hierauf hat der Kunde eigenständig zu achten.
- Der Kunde kann in seinem persönlichen Kundenbereich auf der Internetseite www.ICH-PARKE-BILLIGER.de seine Buchungen ändern bzw. stornieren. Auch eine Stornierung der vermittelten Leistung schriftlich, per Telefax oder per E-Mail an ICH-PARKE-BILLIGER ist möglich.
- Ausschlaggebend für den Zeitpunkt, an dem die Stornierung wirksam wird, ist der Zugang der Erklärung bei ICH-PARKE-BILLIGER, wobei der Zugang während der Bürozeiten zu erfolgen hat.
- Bei Stornierung vor dem gebuchten Anmietzeitpunkt sind an den jeweiligen Parkplatzanbieter folgende pauschalisierten Entschädigungen zu bezahlen, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der stornierten Leistung berücksichtigt sind:
• bis 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages: kostenfrei,
• danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich und der Kunde ist vollumfänglich zur Zahlung des Buchungsbetrages verpflichtet.
- Ausgenommen von den Stornobedingungen sind die von ICH-PARKE-BILLIGER vermittelten direkten Flughafenparkplätze, die über Partner gebucht werden können. Im Falle der Buchung eines solchen Parkplatzes sind die dortigen Stornobedingungen selbständig im Rahmen der Buchung zu beachten und gelten als Vertragsgrundlage.
- Mit kostenpflichtigem Hinzubuchen der von ICH-PARKE-BILLIGER angebotenen Option "Storno Plus" hat der Kunde die Möglichkeit, die 24h Stornierungsfrist zu verlängern. Die Buchung des Kunden kann in diesem Fall bis zur letzten Minute kostenfrei storniert werden. Maßgeblich ist die in der Buchung angegebene Ankunftszeit am Parkplatz. Die Stornierung hat schriftlich oder per E-Mail an ICH-PARKE-BILLIGER zu erfolgen. ICH-PARKE-BILLIGER erstattet dem Kunden in diesem Fall die Parkgebühren. Die von ICH-PARKE-BILLIGER gewährte Option "Storno Plus" ist vergleichbar mit einer Reiserücktrittsversicherung. Die Gebühr für das "Storno Plus" verbleibt unabhängig vom Schicksal der zugrunde liegenden Buchung immer bei ICH-PARKE-BILLIGER. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Gebühr für das "Storno Plus". Hiervon ausgenommen sind die direkten Flughafenparkplätze, die über den Partner von ICH-PARKE-BILLIGER gebucht werden können.
- Der jeweilige Parkplatzanbieter hält den Parkplatz während der gesamten gebuchten Leistungsdauer uneingeschränkt für den Kunden bereit. Unterlässt der Kunde es, ICH-PARKE-BILLIGER davon zu unterrichten, dass er die Leistung nicht in Anspruch nehmen wird (auch „No Show“ genannt), steht dem Parkplatzanbieter bei Nichtanreise des Kunden der volle Leistungspreis zu. Die Erstattung einer kostenfreien Buchung erfolgt in Form eines Gutscheins.
- Der Parkplatzanbieter muss sich lediglich ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen anrechnen lassen, die er in Folge des Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme seiner Leistung erzielt oder zu erzielen böswillig unterlässt.
- Für sämtliche vorstehenden pauschalierten Entschädigungen und Bearbeitungsentgelte gilt, dass es dem Kunden ausdrücklich vorbehalten bleibt, dem Parkplatzanbieter direkt gegenüber oder ICH-PARKE-BILLIGER gegenüber nachzuweisen, dass dem Parkplatzanbieter und/oder ICH-PARKE-BILLIGER keine oder wesentlich geringere Ausfälle oder Kosten entstanden sind, als die geltend gemachte Pauschale, bzw. dass ersparte Aufwendungen oder anderweitige Einnahmen höher waren.
- Dem Parkplatzanbieter bleibt es vorbehalten, unmittelbar oder durch ICH-PARKE-BILLIGER eine von den vorstehenden Pauschalen abweichende höhere, konkrete Entschädigung geltend zu machen, soweit der tatsächliche Ausfall wesentlich höher ist als die anwendbare Pauschale. In diesem Fall ist der geltend gemachte Anspruch vom Parkplatzanbieter konkret zu beziffern und zu belegen.
7c)
Für Änderungen hinsichtlich des Termins der Leistungserbringung, des Flughafens, des Antritts der Leistungen, die bis zu sechs Wochen vor Leistungsbeginn auf Wunsch des Kunden vorgenommen werden, gilt Folgendes:
- Ein Anspruch des Kunden auf die Vornahme solcher Umbuchungen besteht nicht. Ebenso besteht kein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch der Übertragung des Vertrages auf eine dritte Person oder der Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen durch eine dritte Person.
- Sind die Änderungen möglich und werden diese auf Wunsch des Kunden vorgenommen, so kann der Parkplatzanbieter ein Umbuchungsentgelt von 10,00 € je Person und Umbuchungsvorgang erheben.
- Das Umbuchungsentgelt fällt auch dann an, wenn der Parkplatzanbieter einer Übertragung des Vertrages oder einer Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen durch eine dritte Person zustimmt.
- Umbuchungen von Angebotsbuchungen sind möglich; nach Ablauf der entsprechenden Angebotsbuchungsfrist allerdings nur unter Auszahlung der Differenz zum jeweils aktuell verfügbaren Normalpreis.
- Bei Änderungen, die eine Reduzierung der gebuchten Parktage zur Folge haben und auf deren Durchführung gleichfalls kein Anspruch besteht, kann der betroffene Parkplatzanbieter eine Bearbeitungsentgelt von 10,00 € pro Parkplatzreservierung erheben.
8. Pflichten von ICH-PARKE-BILLIGER bei Reklamationen des Kunden gegenüber dem von ihr vermittelten Parkplatzanbieter
8a)
Bei Reklamationen oder der sonstigen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem von ICH-PARKE-BILLIGER vermittelten Parkplatzanbieter beschränkt sich die Verpflichtung von ICH-PARKE-BILLIGER auf die Erteilung aller Informationen, die für den Kunden hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen des gebuchten Parkplatzanbieters.
8b)
Eine Verpflichtung von ICH-PARKE-BILLIGER zur Entgegennahme und/oder Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen besteht nicht.
8c)
Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Parkplatzanbieter besteht ebenso keine Verpflichtung von ICH-PARKE-BILLIGER zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
9. Haftung von ICH-PARKE-BILLIGER
9a)
Die Haftung von ICH-PARKE-BILLIGER aus dem Vermittlungsvertrag für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ICH-PARKE-BILLIGER oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ICH-PARKE-BILLIGER beruhen, ist nicht beschränkt.
9b)
Eine Haftung von ICH-PARKE-BILLIGER aus dem Vermittlungsvertrag für sonstige Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ICH-PARKE-BILLIGER oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ICH-PARKE-BILLIGER beruht.
9c)
Soweit die ICH-PARKE-BILLIGER eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet sie nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit dem zu vermittelnden Parkplatzanbieter.
9d)
Soweit ICH-PARKE-BILLIGER bezüglich der gebuchten Leistungen nicht nach den Grundsätzen des BGB und den entsprechenden Grundsätzen der Rechtsprechung den Anschein erweckt, vertraglich vorgesehene Leistungen als eigene Leistungen zu erbringen und demnach ausschließlich Vermittler der gebuchten Leistungen ist, haftet ICH-PARKE-BILLIGER nicht für die Leistungserbringung, für Leistungsausfälle, für Mängel der Leistungen und ebenfalls nicht für Personen- oder Sachschäden, ausgenommen, dass für das Entstehen eines Schadens eine Verletzung eigener vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen von ICH-PARKE-BILLIGER ursächlich oder mitursächlich geworden ist.
9e)
Die Angaben zu den Parkplätzen, insbesondere Preise und Verfügbarkeit, auf denen die Vermittlung beruht, sowie die Profilinformationen inklusive des verwendeten Bildmaterials des Parkplatzanbieters werden von diesem zur Verfügung gestellt. Auf die Angaben und Profilinformationen inklusive des verwendeten Bildmaterials hat der Vermittler keinen Einfluss. Für die Angaben und die Profilinformationen inklusive des verwendeten Bildmaterials trägt der Parkplatzanbieter die alleinige Verantwortung. Auch auf die Inhalte der Internetdomains des Parkplatzanbieters hat der ICH-PARKE-BILLIGER keinerlei Einfluss; für die Internetdomains trägt Parkplatzanbieter die alleinige Verantwortung.
10. Verjährung
10a)
Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von ICH-PARKE-BILLIGER oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ICH-PARKE-BILLIGER beruhen, verjähren nach Ablauf der gesetzlichen Regel-Verjährungsfrist, mithin in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ICH-PARKE-BILLIGER oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ICH-PARKE-BILLIGER beruhen.
10b)
Alle übrigen Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag verjähren in einem Jahr.
10c)
Die Verjährung nach Ziff. 10a) und 10b) beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen ICH-PARKE-BILLIGER begründen und dieser selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
10d)
Schweben zwischen dem Kunden und von ICH-PARKE-BILLIGER Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder ICH-PARKE-BILLIGER die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11. Gerichtsstand
11a)
Der Kunde kann ICH-PARKE-BILLIGER nur an deren Sitz verklagen.
11b)
Für Klagen von ICH-PARKE-BILLIGER gegen den Kunden ist Oranienburg maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Oranienburg vereinbart.
12. Bekanntgaben
ICH-PARKE-BILLIGER sendet in unregelmäßigen Abständen Systeminformationen per Email an die angegebene Email-Adresse. Dies ist kein Newsletter und kann nicht abbestellt werden. Inhalt dieser Mails sind Informationen über wichtige Änderungen am System oder Bekanntgaben.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit geändert werden, soweit diese Änderungen aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse oder des Prozesses erforderlich sind.
Widerrufsbelehrung
Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher ist ausgeschlossen, da die Parkplatzbuchung sich auf einen bestimmten Zeitraum bezieht (§312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
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