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Es ist der Albtraum eines jeden Flugreisenden: Kurz vor dem Start der Reise meldet die Fluggesellschaft Insolvenz an und stellt den Flugbetrieb ein. Zuletzt passierte das Air Berlin und Germania. Und leider ist davon auszugehen, dass es auch in Zukunft zu solch ärgerlichen Vorfällen kommen wird. Wir zeigen dir, was du in diesem Fall tun kannst.
Wenn eine Airline Insolvenz anmeldet, beginnt eine Zeit des Hoffens und Bangens. Dir bleibt leider nichts anderes übrig, als abzuwarten, denn bei einer Stornierung deines Tickets bleibst du auf den Kosten sitzen und musst dir zumeist neue, dann oft teurere, Tickets kaufen.
Im schlimmsten Fall stellt die Fluggesellschaft den Flugbetrieb ein. Viel Hoffnung, dass du dann an dein Geld kommst, besteht leider nicht. Bei einer Insolvenz liegen keine schuldhaften Pflichtverletzungen der Fluglinie vor. Entschädigungsforderungen sind damit haltlos.
Wenn du eine Pauschalreise gebucht hast, kannst du aufatmen. Denn in diesem Fall muss der Reiseveranstalter gemäß des Reiserechts einen Ersatzflug buchen und diesen auch bezahlen. Wird der Veranstalter nicht selbst aktiv, kannst du ggf. auch selbst einen anderen Flug buchen und die Erstattung der Kosten verlangen. Aber aufgepasst: Dieser Ablauf greift nur bei Pauschalreisen und damit nicht automatisch dann, wenn du in einem Reisebüro gebucht hast. Allerdings bieten Reisebüros im Fall einer Insolvenz nur einen bedingten Schutz. Denn wenn die Insolvenz zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht abzusehen war gehen die Kunden in der Regel ebenfalls leer aus – außer es handelt sich eben um eine Pauschalreise.
Immer mehr Reiseveranstalter bieten bei der Buchung auch die Möglichkeit an, eine Versicherung gegen Insolvenz der Airline oder des Reiseanbieters selbst abzuschließen. Bringt das was? Bedingt! Speziell bei diesen Versicherungen ist es wichtig, dass du dich vorher über die Versicherungsbedingungen informierst. Denn eine ganze Reihe solcher Versicherungen erstatten lediglich den Reisepreis, wenn die Reise wegen Insolvenz der Fluggesellschaft nicht zustande kommt. Da das aber ohnehin eine Verpflichtung des Reiseveranstalters ist, werden hier die Pflichten des Reiseveranstalters nur an die Versicherung weitergereicht, und das auf deine Kosten. Wir empfehlen dir daher, genau zu schauen, mit wem du fliegst. Wer mit einer kleineren Airline fliegt oder einer solchen, die nicht in Deutschland ansässig ist und nicht zu den führenden Fluggesellschaften der Welt gehört, sollte sich auf jeden Fall über eine entsprechende Absicherung Gedanken machen.
Im Fall einer Pleite hast du bessere Chanchen, wenn du einen sogenannten Codesharing-Flug gebucht hast. Dabei hast du bei Airline A gebucht, der Flug sollte aber mit der Partnerairline B durchgeführt werden - die aber insolvent ist. In diesem Szenario ist die Airline, bei der du den Flug gebucht hast, der Vertragspartner. Dieser ist dann auch verantwortlich dafür, dass die Beförderungsleitung wie vereinbart erbracht wird. Kann der Flug seitens der Airline nicht durchgeführt werden, muss der Ticketpreis erstattet werden.
Wir hoffen, dass du nie in die Situation kommen wirst, dass eine Airline, mit der du in den Urlaub fliegen willst, den Flugbetrieb einstellen muss. Sollte es doch dazu kommen ist es hilfreich, über deine Rechte und Möglichkeiten Bescheid zu wissen. Teile diesen Beitrag daher am besten mit deinen Freunden - und sag ihnen bei der Gelegenheit gerne, dass sie die günstigsten Parkplätze am Airport bei ich-parke-billiger finden.
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